Auch wenn sich die Mitarbeiter des Finanzamts in Ihrem Unternehmen zur Betriebsprüfung anmelden, bleibt die Angst vor unangenehmen Überraschungen nicht aus. Die Prüfer haben durch den Zugriff auf Ihre elektronisch verarbeiteten Daten des Unternehmens Einsicht auch in sensiblere Sachverhalte.
Deshalb ist es ein wesentliches Ziel unserer Kanzlei, mit ebenfalls elektronisch vorgenommene Analysen eventuelle Problemfelder schon vor Beginn einer Betriebsprüfung zu erkennen. Wir partizipieren dabei von der nahezu zwanzigjährigen Erfahrung unseres ehemaligen Partners, Herrn Friedrich Teufel, in der Betriebsprüfung der bayerischen Finanzverwaltung. Das verschafft uns ein größtmögliches Know-how, das uns in die Lage versetzt, Sie bei Prüfungen durch das Finanzamt optimal zu begleiten. Gern stellen wir Ihnen dazu auch unsere Räumlichkeiten in der Kanzlei zur Verfügung.
Rechtsbehelfe Soweit die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten durch die Finanzverwaltung von unserer Rechtsauffassung abweicht, führen wir die erforderlichen Rechtsbehelfe bis hin zu Verfahren vor den Finanzgerichten.